Fortbildung für Absolventen

Die Fort- und Weiterbildungsangebote der Brandenburgischen Architektenkammer sind Bestandteil der im Brandenburgischen Architektengesetz verankerten Pflichten für die Neueintragung sowie für die laufende Fort- und Weiterbildung der Mitglieder der Architektenkammer.

Zweijährige Berufspraxis der Absolventinnen und Absolventen
Die Brandenburgische Architektenkammer unterstützt die Durchführung der zweijährigen Berufspraxis für Absolvent:innen nach abgeschlossener Hochschulausbildung. Damit Sie Ihre volle Verantwortung wahrnehmen und den Erfordernissen der Gesellschaft entsprechen können, werden Ihnen in dieser Zeit praktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die zweijährige Berufspraxis muss wesentliche Berufsaufgaben nach § 3 des Brandenburgischen Architektengesetzes und berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen umfassen. In der Fortbildungs- und Praktikumsordnung vom 19. April 2024 sind die Anforderungen an die Berufspraxis geregelt.

Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen in den folgenden fünf Themengebieten erfolgen und durch Teilnahmezertifikate nachgewiesen werden. In jedem der fünf Themengebiete sind mindestens 4 Unterrichtseinheiten (UE) nachzuweisen. Eine Unterrichtseinheit entspricht dabei 45 Minuten. Hier gelangen Sie zum Seminarprogramm der Brandenburgischen Architektenkammer.

Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur
a. öffentliches Baurecht 
b. privates Baurecht 
c. Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
d. Management und Kommunikation
e. Baupraxis 

 Fachrichtung Stadtplanung
a. öffentliches Baurecht: Raumordnungs-, Planungs-, Bauordnungs- und Umweltrecht; Nachbarschaftsrecht 
b. privates Baurecht
c. Wirtschaftlichkeit des Planes und Bauens: Nachhaltigkeit in der Orts- und Stadtentwicklung, Klimaanpassung, Städtebauliche Sanierungs- u. Entwicklungsmaßnahmen, Maßnahmen des Stadtumbaus u. der Sozialen Stadt
d. Management und Kommunikation: Gestaltung u. Management von Prozessen der Beteiligung der Öffentlichkeit u. der Behörden/ Träger öffentlicher Belange, Kommunikationsprozesse (Konfliktmanagement)
e. Planungspraxis: Städtebauliches Entwerfen/ Stadt- u. Ortsgestaltung/ Dorfentwicklung/ Planen im ländlichen Raum; Gebäudelehre u. Siedlungswesen, theoretische u. kulturelle Aspekte der Stadtplanung, Methoden u. Techniken der Bestandsermittlung u. Plandarstellung

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Architektengesetzes vom 11. Januar 2016, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. März 2024 (§ 11 (2)), hat die Brandenburgische Architektenkammer den Auftrag, die Personen, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenliste mit Ausnahme der zweijährigen praktischen Tätigkeit erfüllen, als Anwärter in einem Verzeichnis zu erfassen. Die Teilnahme an den Seminaren kann dann zu den genannten Teilnahmegebühren für Absolventen erfolgen. Weiterführende Informationen zu den Modalitäten für Ihre Teilnahme, wie Anmeldung, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen haben wir für Sie in den Anmeldeinformationen zusammengestellt.   

Anerkannte externe Fortbildungsveranstaltungen
Hier finden Sie durch die Brandenburgische Architektenkammer anerkannte externe Veranstaltungen.

Zusammenarbeit Brandenburgische Architektenkammer mit der Architektenkammer Berlin
Mit Beginn des Jahres 2004 kooperieren wir im Bereich der Fort- und Weiterbildung mit der Architektenkammer Berlin. Beide Kammern geben jährlich einen gemeinsamen Fortbildungsflyer heraus. Die Zuordung der angebotenen Veranstaltungen zu den verschiedenen Themenfeldern bzw. Rubriken der beiden Architektenkammern kann abweichend  sein. Daher werden Absolventinnen und Absolventen gebeten, sich bei der jeweiligen Architektenkammer zu informieren, unter welchem Themenfeld/ Rubrik die Veranstaltung anerkannt wird. Zu den Seminarangeboten der Brandenburgischen Architektenkammer und der Berliner Architektenkammer gelangen Sie hier.

Das Fortbildungsangebot aller Architektenkammern finden Sie unter dem folgenden Link: https://architekten-fortbildung.de

Die Brandenburgische Architektenkammer und der Landesverband Berlin/Brandenburg des vhw e. V. - Bundesverband für Wohneigentum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung haben eine Vereinbarung getroffen, bei der Fortbildung ihrer Mitglieder zu kooperieren. Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer können Seminare und Tagungen des vhw-Landesverbandes Berlin/Brandenburg zur vhw-Mitgliedsgebühr besuchen.
https://www.vhw.de/fortbildung/