Berufsfelder

Auszug aus dem Brandenburgisches Architektengesetz (BbgArchG):

Die Berufsbezeichnungen „Architektin“ oder „Architekt“, „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ dürfen nur Personen führen, die in die von der Architektenkammer eines Landes der Bundesrepublik Deutschland geführte Liste der jeweiligen Fachrichtung eingetragen oder die als auswärtige Dienstleister zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 2 berechtigt sind.

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Architektur

Architektinnen und Architekten entwerfen im Allgemeinen Gebäude. Sie planen und überwachen die Ausführung des Baus und berücksichtigen gestalterische, technische, wirtschaftliche, ökologische sowie soziale Aspekte. Sie begleiten ein Bauvorhaben von Anfang bis Ende, das heißt von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Schlussabnahme durch die Baubehörde. Sie erstellen die nötigen Zeichnungen und Unterlagen für den Bauantrag, zeichnen Ausführungspläne und Details für Anschlüsse oder Wandaufbauten. Architektinnen und Architekten befinden sich an der Schnittstelle zwischen Auftraggebenden und den Planungsbeteiligten, Behörden und Ausführenden. Als zentrales „Organ“ übernehmen sie die Projektsteuerung und vertreten die Bauherrschaft gegenüber allen Beteiligten und koordiniert diese.

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Innenarchitektur

Innenarchitektur umfasst den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Neubauten sowie den Umbau, den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Gebäuden im Bestand, sowie die räumliche Erweiterung und Ergänzung vorhandener Objekte, Umnutzungen auch mit Nutzungsänderungen, Modernisierungen, Sanierungen, Entkernungen und Revitalisierungen. Lichtplanung und Akustikberechnungen gehören ebenso zum Leistungsspektrum.

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Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektinnen und Lanschaftsarchitekten planen und gestalten die natürliche und gebaute Umwelt unter Anwendung gestalterisch-ästhetischer und wissenschaftlicher Prinzipien, die sich mit der ökologischen Nachhaltigkeit, der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, dem kollektiven Gedächtnis und dem kulturellen Erbe sowie räumlich-sozialer Gerechtigkeit befassen.

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Stadtplanung

Die räumlich-bauliche Gestaltungsaufgabe der Stadtplanung umfasst ökologische, technische, wirtschaftliche, soziale und ästhetische Inhalte ebenso wie die spezifischen städtebaulichen Bedingungen für Wohnen und Arbeiten, Kultur und Freizeit. Die Stadtplanung stützt sich weitgehend auf rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Bau- und Planungsrecht. In der so genannten formellen Planung ist sie den gesetzlichen Vorgaben zwingend verpflichtet und schafft Rechtssicherheit. Die so genannte informelle Planung weist unterschiedliche, rechtlich nicht vorgeschriebene Planinhalte auf. Mit der Gestaltungsplanung nehmen insbesondere die auf architektonischer Grundlage ausgebildeten Stadtplanerinnen und Stadtplaner ein wichtiges Arbeitsfeld im Rahmen der informellen kommunalen Planung wahr.

Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind im konzeptionellen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Bereich u.a. als Planende, Beratende oder Gutachtenden tätig. Sie erarbeiten Szenarien, bereiten Entscheidungen vor und beraten die Politik. Sie koordinieren, moderieren, integrieren. Stadtplanerinnen und Stadtplaner finden ihre Aufgaben auf vielen Ebenen in Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen oder in freien Planungsbüros. Sie sind für öffentliche und private Auftraggebende tätig. Ihre wesentliche Berufsaufgabe ist die Erarbeitung städtebaulicher Pläne.

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Ratgeber zur Zusammenarbeit

In der Ratgeber-Broschüre "Vom Traum zum Haus" für die private Bauherrschaft haben wir weitere Informationen über die Zusammenarbeit mit den Planer:innen zusammengefasst. Druckexemplare können zum Preis von 3,00 Euro per E-Mail bestellt werden. Ab einer Stückzahl von 10 Exemplaren verringert sich der Stückpreis auf 2,50 Euro.

Inhalte:

  • Wer ist Architekt:in?
  • Was leistet ein:e Architekt:in für Sie?
  • Was kostet Sie ein:e Architekt:in?
  • Wie finden Sie die/den richtige:n Architekt:in?
  • Wie arbeiten Sie mit Ihrer/m Architekt:in zusammen?