Anmeldung von Fortbildungsveranstaltungen

Bildungsträger und Fortbildungsveranstalter haben die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungen durch die Brandenburgische Architektenkammer veröffentlichen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Prüfung und Anerkennung durch die Brandenburgische Architektenkammer. 

Nach §25 (1) Punkt 1 des Brandenburgischen Architektengesetzes sind die Kammermitglieder verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Für die Eintragung in die Architektenkammer sind Fortbildungsnachweise zu folgenden Themenbereichen notwendig: öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Management und Kommunikation, Baupraxis und Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens. Von der Architektenkammer anerkannte Veranstaltungen werden diesen Rubriken zugeordnet und entsprechend im Fortbildungskalender veröffentlicht. 

Die Anerkennung ist kostenpflichtig. Entsprechend der Gebührenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer beträgt die Gebühr für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung pro Jahr 80,00 Euro. Wird die Veranstaltung im selben Kalenderjahr wiederholt, beträgt die Gebühr für die erneute Anerkennung 40,00 Euro.

Die Veröffentlichung der Veranstaltung erfolgt nach Zahlungseingangs auf dem Konto der Brandenburgischen Architektenkammer.

Den Teilnehmenden ist eine Teilnahmebestätigung zum Nachweis auszustellen, aus der das Thema, die Veranstaltungsdauer und nach Möglichkeit auch Ablauf der Veranstaltung und die die Registrierungsnummer hervorgehen. Zu beachten ist, dass die Brandenburgische Architektenkammer derzeit noch keine Fortbildungspunkte vergibt. 

Die Antragstellung erfolgt per Antragsformular. Anträge können bis einen Tag vor der Veranstaltung gestellt werden. Jedoch kann die Bearbeitungszeit etwa 3 Wochen in Anspruch nehmen. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte an @email.

 

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildung