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Die oberste Bauaufsichtsbehörde hat die aktualisierten Bauantragsformulare (Stand Januar 2010) veröffentlicht.
Diese sind gemäß § 1 Abs. 2 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung zu verwenden.
Die Verwendung der alten Formulare ist noch bis zum 31.12.2010 möglich.
Die seit 2005 erfolgten Änderungen im brandenburgischen Baurecht machten eine Aktualisierung der Bauantragsformulare erforderlich.
Verweise auf Rechtsvorschriften wurden aktualisiert und der geänderte Sprachgebrauch im Prüfsachverständigenwesen wurde übernommen.
Die neuen Bauantragsformulare entsprechen jetzt den Anforderungen des Landesgleichstellungsgesetzes.
Soweit möglich werden geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwendet, z.B. :
- „die Bauherrschaft“ statt „der Bauherr“
- „die Objektplanung“ statt „der Objektplaner“
- „die Bauleitung“ statt „der Bauleiter“
Diese Begriffe umfassen sowohl die männliche als auch die weibliche Person.
Des Weiteren wurden auf Personenbezeichnungen verzichtet, d.h. nicht: „Vertretungsberechtigte/ Vertretungsberechtigter“, sondern „vertreten durch“.
In allen übrigen Fällen wurde die männliche Form um die weibliche Form ergänzt.
Trotz umfangreicher sprachlicher Veränderungen ändert sich an den erforderlichen Eingaben sehr wenig.
Die Nutzer der Formulare finden die gewohnten Strukturen vor. Lediglich der Ortsteil ist durchgängig als zusätzliches Eingabefeld hinzu gekommen.
Alle Formulare werden nach wie vor kostenlos zur Verfügung gestellt und Sie finden diese wie gewohnt auf der Seite des MIL unter Planen und Bauen: www.mil.brandenburg.de
Sofern auf den Internetseiten unmittelbar zum Serviceportal des ZitBB verlinkt wird, bitte ich den Link auszutauschen: https://secure.service.brandenburg.de